1. Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen
Chris Gieritz – ProRenovo, Brösener Straße 2, 12587 Berlin
(nachfolgend „Anbieter“)
und seinen Kunden.
(2) Das Angebot des Anbieters richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB. Verträge mit Verbrauchern werden nicht geschlossen.
(3) Abweichende oder entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Kunden finden keine Anwendung, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
2. Vertragsgegenstand
(1) Vertragsgegenstand ist die Vermittlung von Kontaktdaten von Privatpersonen („Leads“) zu geschäftlichen Zwecken.
(2) Die Leads werden nicht über die Website des Anbieters generiert, sondern im Rahmen eigener Akquiseprozesse erhoben.
(3) Der Anbieter schuldet ausschließlich die Bereitstellung der vereinbarten Kontaktdaten, nicht jedoch einen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg, insbesondere keine Vertragsabschlüsse, Umsätze oder sonstige Ergebnisse beim Kunden.
3. Herkunft und Datenschutz der Leads
(1) Der Anbieter versichert, dass die bereitgestellten Leads nach seinem Kenntnisstand DSGVO-konform erhoben wurden und eine entsprechende Einwilligung der betroffenen Personen vorliegt.
(2) Der Kunde ist selbst dafür verantwortlich, die erhaltenen Kontaktdaten datenschutzkonform zu nutzen und gesetzliche Vorgaben (z. B. UWG, DSGVO) einzuhalten.
4. Leistungsumfang und Mindestabnahme
(1) Der Kunde teilt dem Anbieter vor Vertragsbeginn mit, wie viele Leads er pro Monat abnehmen möchte („monatliche Mindestabnahmemenge“).
(2) Die vereinbarte monatliche Mindestabnahmemenge ist verbindlich und vom Kunden in dem jeweiligen Monat vollständig abzunehmen.
(3) Änderungen der gewünschten Leadanzahl sind nur bis spätestens zum Ende des Vormonats für den Folgemonat möglich.
(4) Es bestehen keine Abonnements, keine festen Vertragslaufzeiten und keine automatische Verlängerung über den jeweiligen Monat hinaus.
5. Lieferung der Leads
(1) Die Übergabe der Leads erfolgt automatisiert über ein CRM-System per E-Mail an den Kunden.
(2) Die Lieferung erfolgt einzeln und fortlaufend, sobald die jeweiligen Leads vorliegen. Ein festes Zeitfenster oder Liefertermin wird nicht geschuldet.
(3) Teillieferungen sind zulässig.
6. Vergütung und Abrechnung
(1) Die Abrechnung erfolgt monatlich.
(2) Die Rechnungsstellung erfolgt:
entweder alle 14 Tage oder
sobald 10 Leads vermittelt wurden,
je nachdem, welcher Zeitpunkt zuerst eintritt.
(3) Rechnungen sind, sofern nicht anders vereinbart, innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zu zahlen.
7. Qualität der Leads, Ersatz und Ausschluss der Erfolgsgarantie
(1) Der Anbieter übernimmt keine Garantie für den wirtschaftlichen Erfolg, insbesondere nicht für:
Erreichbarkeit der Kontakte
Interesse der Kontakte
Vertragsabschlüsse oder Umsätze
(2) Der Kunde ist verpflichtet, erhaltene Leads unverzüglich zu prüfen.
(3) Offensichtlich fehlerhafte oder objektiv unbrauchbare Leads (z. B. falsche Kontaktdaten) werden vom Anbieter ersetzt oder nicht berechnet.
(4) Ein Lead gilt nicht als fehlerhaft, wenn:
kein Interesse besteht
kein Vertragsabschluss zustande kommt
der Kontakt nicht reagiert
8. Haftung
(1) Der Anbieter haftet uneingeschränkt nur für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen.
(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und beschränkt auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden.
(3) Eine Haftung für entgangenen Gewinn, ausgebliebene Umsätze oder sonstige Folgeschäden ist ausgeschlossen.
(4) Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
9. Gerichtsstand und anwendbares Recht
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
(2) Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist – soweit gesetzlich zulässig – der Sitz des Anbieters.
10. Schlussbestimmungen
(1) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
(2) An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
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